Im Wort zur Ökoroutine habe ich gelegentlich auf meinen Wunsch hingewiesen, die Gewährleistung für Elektrogeräte zu verlängern. Es ist ärgerlich für die Konsumenten und schlecht für die Umwelt, wenn ein Geschirrspüler schon nach drei Jahren den Geist aufgibt.
Die Erfahrungen zeigen, gute Geräte können sehr lange halten. Mein Laserdrucker von HP ist mittlerweile 25 Jahre alt und unser Geschirrspüler von Miele über 20 Jahre.
Es gibt sie noch die guten Dinge. Kann man diese Qualität nicht zur Norm machen?
Justizministerin Christine Lambrecht stellt sich womöglich dieselbe Frage. Zwei Jahre Gewährleistung seien etwa bei Autos oder hochpreisigen Elektrogeräten nicht sachgerecht, sagt die Ministerin.
Stattdessen solle sich die Frist nach der zu erwartenden Lebensdauer der Produkte richten wie die Tagesschau berichtet.
Das passt gut zu der geplanten Update-Pflicht für Verkäufer digitaler Produkte. Dafür macht sich ebenfalls die Justizministerin stark. Richtig progressiv die Frau!
Eine Herstellergarantie wird es mit sich bringen, dass Ersatzteile länger bereitgehalten werden und die Unternehmer stärker auf die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte achten. Das macht
Repair-Cafés richtig attraktiv.
Passend dazu wird in der EU eine entsprechende Norm diskutiert. Für Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine müssten Ersatzteile idealerweise zwanzig Jahre bereit gehalten werden. Das ist möglich, wie Miele vorführt.
Ich hoffe, die Ministerin kann sich durchsetzen. Schon ein halbes Jahr mehr wäre ein Erfolg. Die Konzerne und deren Lobbyisten im Parlament werden den Vorschlag bekämpfen.
Bleib wacker, liebe Christine!
p.s.: Wie ist es in den anderen Länder?
Die Länge der Gewährleistungspflicht ist in Europa rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sie variiert in den einzelnen Mitgliedsstaaten zwischen zwei und sechs Jahren. Deutschland setzt
lediglich die Minimalanforderung von zwei Jahren Garantiezeit um. In Schweden sind es drei Jahre, Frankreich legt fünf Jahre fest, Irland sogar sechs Jahre.
Darüber hinaus bestimmen die Länder den Zeitraum der sogenannten »Beweislastumkehr« unterschiedlich. Die Bundesrepublik hält die ersten sechs Monate für angemessen. In dieser Zeit muss der
Verkäufer beweisen, dass kein Mangel vorliegt, danach der Kunde. Die Slowakei und Polen haben sich auf ein Jahr festgelegt, Frankreich, Portugal und Schweden auf zwei Jahre.
Damit es jetzt nicht noch ausführlich wird: In der Ökoroutine gibt es ein Kapitel zum Thema. Und eine ganze Studie über Strategien für eine Verlängerung der Nutzung hat das Umweltbundesamt eingeholt.