Sind Autos verfassungswidrig?

Täglich stirbt mindestens eine Radfahrerin oder Radfahrer im Straßenverkehr. Im Jahr 2018 waren es 432, 50 mehr als im Jahr davor. Abertausende werden verletzt ins Krankenhaus gebracht. Ist das Autofahren verfassungswidrig?
Täglich stirbt mindestens eine Radfahrerin oder Radfahrer im Straßenverkehr. Im Jahr 2018 waren es 432, 50 mehr als im Jahr davor. Abertausende werden verletzt ins Krankenhaus gebracht. Ist das Autofahren verfassungswidrig?

Wiesbaden, 28.2.2019. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der getöteten Radfahrer dramatisch gestiegen. So verunglückten im letzten Jahr 432 Radfahrer tödlich, 50 mehr als im Jahr davor (plus 13,6 Prozent).

 

Abertausende werden verletzt ins Krankenhaus gebracht.
»Die Freiheit lass’ ich mir nicht nehmen«, sagen viele Autofahrer. Als ich beim WDR5 auf Anruferfragen antworten sollte, kam auch genau diese Erwiderung. »Fahrverbote? Das geht gar nicht! Ich lasse mir das Autofahren doch nicht verbieten!«


Hm, so kann man das sehen. So wie auch manche sagen, ein Tempolimit auf der Autobahn sei »ohne Menschenverstand«. Aber wir sollten uns auch bewusst machen, dass man ein Automobil nicht nutzen kann, ohne die Freiheitsrechte anderer einzuschränken.


GG Art. 2 (2) »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.«


Es gibt nicht nur Tote und Verletzte durch Unfälle. Über 13 000 Menschen sterben in Deutschland durch Luftschadstoffe des Verkehrs.  Was ist mit den Freiheitsrechten von Menschen, die an verlärmten Straßen leben?


Darüber sollten die Herren im Bundesverkehrsministerium einmal nachdenken. Und statt sich über »Radlerrambos« zu beschweren, können die Blechfreunde sich einmal die Frage stellen, ob das Auto überhaupt verfassungskonform ist.


Oder legalisiert die Straßenverkehrsordnung die tödliche Beschneidung der Freiheit? Schließlich tut nichts Unrechtes, wer mit 200 km/h über die Autobahn rast.